Barrierefreiheit
Die Lakritz-Boutique ist ein Kleinunternehmen mit weniger als 10 Vollzeitbeschäftigten nach § 2 Nr. 17 BFSG und somit gemäß § 3 Abs. 3 BFSG von den Pflichten des Gesetzes befreit.
Die Lakritz-Boutique ist ein Kleinunternehmen mit weniger als 10 Vollzeitbeschäftigten nach § 2 Nr. 17 BFSG und somit gemäß § 3 Abs. 3 BFSG von den Pflichten des Gesetzes befreit.