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  • Rexim Salmiak Brocken Lutschbonbons Zartbitter 125g | Lakritzz-Boutique
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Rexim Salmiak Brocken Lutschbonbons Zartbitter 125g

Normaler Preis €4,99 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €4,99 EUR
Grundpreis €39,92  pro  kg
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Rexim

Die Brocken sind extra starke, harte Lutschbonbons mit einer guten Portion Salmiaksalz und einer angenehmen Geschmacksnote von Anis. Ummantelt wird dieses leckere Bonbon mit Zartbitterschokolade.
Extra starkes Lakritzbonbon mit Schokoladenüberzug.
Zutaten: Zucker, 31% Zartbitterschokolade (mind. 60% Kakao (Kakaomasse, Zucker, Kakaobutter, Emulgator (SOJAlecithin), natürlicher Vanilleextrakt)), Glukosesirup, Ammoniumchlorid (5,7%), WEIZENMEHL, Melasse, Süßholzwurzelextrakt, Salz, Rapsöl, Farbstoff (Pflanzenkohle), Anisöl, Menthol, Trennmittel (Talkum)
Kann Spuren von Milch, Schalenfrüchten und Sulfiden enthalten.
Extra starkes Erwachsenenlakritz - kein Kinderlakritz. Bei erhöhtem Blutdruck nur in geringen Mengen verzehren.
Nährwerte pro 100g:
Brennwert  1.771kJ/421kcal
Fett  12,6g - davon gesättigte Fettsäuren 7,9g
Kohlenhydrate  72,6g - davon Zucker  71,8g
Eiweiß  2g
Salz  0,07g

Ursprung Deutschland
Hersteller:
Rexim Lebensmittelproduktion KG
24941 Flensburg
rexim-lebensmittel.de

Rechte bei der gesetzlichen Gewährleistung

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt. 1 2